Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Der Bund unterstützt Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Damit trägt er dazu bei, das kulturelle Erbe zu erhalten und sorgt mit dafür, dass sich Kunst und Kultur entfalten können.
für Kunst, Kultur und Medien
Viele Kultur- und Medieneinrichtungen gehen bereits mit gutem Beispiel voran. Sie setzen sich mit ihrer eigenen Umwelt- und Klimabilanz auseinander und arbeiten systematisch an deren Verbesserung. Damit es nicht bei einzelnen Projekten bleibt, setzt sich der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien für konsequentes Handeln ein.
Kulturförderung des BKM
Seit dem 1. Juli 2024 gelten in BKM-geförderten Einrichtungen und Projekten Mindeststandards für die Entlohnung freischaffender Künstlerinnen und Künstler. Erfahren Sie mehr dazu, bei welchen Förderungen und Tätigkeiten die neue Regelung greift.