In der Verantwortung des Bundes liegt es, das nationale Kulturerbe in allen Regionen Deutschlands zu fördern und zu stärken. An der Finanzierung von Stiftungen, Bibliotheken und Archiven ebenso wie von Museen und Ausstellungshäusern beteiligt sich der Bund dann, wenn sie von nationaler oder internationaler Bedeutung sind.
Der Kulturstaatsminister fördert national bedeutende Kultureinrichtungen. Hierfür stellt der Bund bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.