Schriftliches Kulturgut erhalten

Förderprogramm von Bund und Ländern

Unzählige historische Schriftquellen wie Dokumente, Akten und Bücher in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind durch unsachgemäße Lagerung, Verschmutzung, Schimmel oder Säurefraß akut gefährdet. Ein neu gestaltetes Förderprogramm von Bund und Ländern soll dazu beitragen, dieses national wertvolle Erbe für künftige Generationen zu bewahren. Dafür stehen jährlich Fördermittel bereit.

Historische Bücher in Schutzverpackung

Das neue Förderprogramm unterstützt unter anderem die Schutzverpackung einmaliger Bestände.

Quelle: Jörg F. Müller

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder das neue Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“ ins Leben gerufen, das 2026 in die erste Förderrunde gestartet ist. Es soll bundesweit dabei unterstützen, schriftliches Kulturgut zu bewahren.

Gefördert werden unterschiedliche Maßnahmen zum Erhalt von Schriftgut, wie die Notfallvorsorge zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Sammlungen, die mengenmäßige Schutzverpackung und Reinigung einmaliger Bestände sowie die Restaurierung herausragender Einzelobjekte. Förderfähig sind auch Forschungsprojekte, die innovative Methoden zum Originalerhalt entwickeln, sowie Projekte zur Sicherung reiner Fotobestände. 

Das neue Programm löst die bisherigen Förderlinien KEK-Modellprojektförderung und BKM-Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts ab. Durch die Zusammenlegung beider Förderlinien soll die Förderung einfacher und weniger bürokratisch werden. Die geförderten Maßnahmen werden auf Basis von Empfehlungen eines unabhängigen Fachbeirats der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ausgewählt.

Rettung des Kulturerbes ist Gemeinschaftsaufgabe

Die Rettung des schriftlichen Kulturerbes ist nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen zu bewältigen. Deshalb setzt die Projektförderung voraus, dass bei Vorhaben ab einer Fördersumme von 7.500 Euro eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent erforderlich ist. Dies schafft auch weiterhin Anreize für die jeweiligen Bundesländer, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Auswahl geförderter Projekte:

2026 werden in dem neu konzipierten Programm 92 Vorhaben gefördert. Hier drei Beispiele:
 

Seit 2011 finanziert der Bund gemeinsam mit den Ländern die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK). Sie setzt sich unter anderem für die Erhaltung schriftlicher Originale in Gedächtniseinrichtungen ein. Bislang wurden bereits 1.338 Projekte mit einem Gesamtvolumen von circa 29,6 Millionen Euro gefördert. Weitere Informationen zu den bisher geförderten Projekten finden Sie auf der Website der KEK.

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