Kulturgüter zu sichern, zu erhalten und für künftige Generationen zu bewahren, ist eine wichtige Aufgabe der Kulturpolitik. Um das eigene kulturelle Erbe besser schützen und gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern anderer Staaten effektiver vorgehen zu können, hat der deutsche Gesetzgeber 2016 das Kulturgutschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz wurde 2025 praxisorientiert weiterentwickelt.
Max Beckmann , „Der Eisgang“ (Ausschnitt), Städel Museum Frankfurt
Das Kulturgutschutzrecht verfolgt zwei Schutzrichtungen: einerseits den nationalen Kulturgutschutz, der national wertvolles Kulturgut vor der Abwanderung ins Ausland bewahrt. Andererseits den internationalen Kulturgutschutz, der die illegale Einfuhr von Kulturgut ausländischer Staaten nach Deutschland verhindern soll und die Rückgabe von entsprechenden, unrechtmäßig nach Deutschland verbrachten Objekten an den jeweiligen Herkunftsstaat regelt.
Um den Schutz von Kulturgut umfassend zu stärken und besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgut vorzugehen, hat der Gesetzgeber 2016 die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes im Kulturgutschutzgesetz zusammengeführt.
Durch dieses Gesetz wurde der Kulturgutschutz in Deutschland zugleich an geltendes EU-Recht und internationale UNESCO-Standards angepasst. Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 umfasst eindeutige Ein- und Ausfuhrregelungen, klare Rückgaberegelungen für unrechtmäßig aus den Herkunftsstaaten ausgeführtes Kulturgut sowie Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen und den Erwerb von Kulturgut.
Erfolgreiche Rückgabeverfahren erfordern eine enge internationale und interdisziplinäre Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Beispielhaft für diese erfolgreiche Zusammenarbeit steht eine Auswahl von Kulturgutrückgaben auf dem Internetportal Kulturgutschutz Deutschland.
Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes wurde das Gesetz 2025 nach positiver Evaluierung weiterentwickelt. Damit wird es gezielt noch anwenderfreundlicher für die Praxis gestaltet und zugleich an den weiterentwickelten Rechtsrahmen auf EU-Ebene angepasst. Dies ist vor allem die Verordnung (EU) 2019/880. Mit dieser Verordnung werden für den gesamten europäischen Binnenmarkt und somit auch für Deutschland neue Kontrollmechanismen zur Einfuhr von Kulturgütern aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Europäischen Union etabliert.
Mit dem Internetportal Kulturgutschutz Deutschland bietet die Bundesregierung eine Informationsplattform zu Kulturgutschutzmaßnahmen in Deutschland wie im Ausland. Kunsthandel und Galerien, Sammlerinnen und Sammler, künstlerisch und kreativ Tätige, Kulturgut bewahrende Einrichtungen sowie Reisende können hier gezielt auf die für ihren jeweiligen Interessens- und Geschäftsbereich relevanten Informationen zugreifen. Neben den deutschen Kulturgutschutzregelungen finden sich dort Informationen zu den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen zum Kulturgutschutz in mehr als 100 Staaten. Ein Fokus liegt auf Ländern mit einem reichen historischen und archäologischen Erbe. Nutzerinnen und Nutzer können so schnell in deutscher und englischer Sprache einen Überblick über national geschützte Kulturgüter, maßgebliche Ausfuhrbestimmungen, exportverantwortliche Stellen und erforderliche Ausfuhrgenehmigungen der Herkunftsstaaten erhalten.
Um die zuständigen Stellen und weitere Akteure bei der Umsetzung der Kulturgutschutzregelungen effektiv zu unterstützen, werden zudem praxisrelevante Projekte vorangetrieben. Dazu gehört unter anderem die Entwicklung einer App (KIKu), die mithilfe künstlicher Intelligenz eine Ersteinschätzung über Alter und Herkunft archäologischer Kulturgüter geben kann.