Inklusion in Kultur und Medien

Vielfalt in der Kultur

Die Teilnahme am Kulturleben ist eine grundlegende Voraussetzung, um das gesellschaftliche Zusammenleben mitzugestalten. Der Staatsminister für Kultur und Medien setzt sich deshalb dafür ein, auch Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Kunst und Kultur sowie die Entfaltung kreativer Talente zu erleichtern.

Ausstellungsführung in Deutscher Gebärdensprache in der Bundeskunsthalle in Bonn

Ausstellungsführung in Deutscher Gebärdensprache in der Bundeskunsthalle in Bonn

Quelle: Foto: David Ertl, 2010 © Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland

In dauerhaft BKM-geförderten Projekten und Einrichtungen sind Zuwendungen von BKM mit der Auflage verbunden, Inklusion in den Institutionen zu stärken. Zusätzlich wird in diese Zuwendungsbescheide die Auflage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geleistet.

Aktuell laufende Förderprojekte

„Vor-Ort Beratung“

Zu mehr Inklusion soll auch die individuelle „Vor-Ort Beratung“ beitragen, die im April 2024 bei der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel gestartet ist. Dauerhaft BKM-geförderte Einrichtungen können sich dort zur praktischen Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit in ihren Häusern kostenlos beraten lassen. BKM fördert das Projekt von 2023 bis 2025 mit bis zu 140.000 Euro. 

„Access Maker“ - für mehr Barrierefreiheit im Kulturbereich 

Im Projekt „Access Maker“ bietet Un-Label e.V. Beratung und Qualifizierungsangebote zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich an. Ziel ist es, inklusionsorientierte Handlungskompetenzen in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung zu vermitteln. BKM fördert das Projekt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln von 2024 bis 2027 mit bis zu 398.000 Euro. 

„Programm für inklusive Kunstpraxis“

Die von BKM finanzierte Kulturstiftung des Bundes hat ein Programm für inklusive Kunstpraxis – kurz pik – aufgelegt. Es zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung. Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Das Programm wird von 2022 bis 2025 mit 3,9 Millionen Euro gefördert. 

Bereits abgeschlossene Förderprojekte

  • Als Pilotprojekt für ein inklusives Stadttheater angelegt, förderte BKM das Projekt „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele von 2021 bis 2024 mit 300.000 Euro. Es ermöglichte Menschen mit Behinderung, Theater aktiv mitzugestalten und zu erleben. So waren Schauspielerinnen und Schauspieler mit Down-Syndrom fester Teil des Ensembles. Das Projekt zielte insgesamt darauf ab, die Strukturen im Theaterbetrieb durchlässiger zu gestalten.

  • BKM förderte das Inklusionsprojekt „Teilhabe schaffen – neue inklusive Vermittlungsangebote“ in der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen von 2023 bis 2024 mit 225.000 Euro. Ziel des Projekts war es, durch neue Bildungs- und Vermittlungsangebote mehr Teilhabe zu ermöglichen und einen inklusiveren Ort zu schaffen. Durch die Förderung wurde die Dauerausstellung dauerhaft besser auf Menschen mit Beeinträchtigung zugeschnitten und barriereärmer gestaltet.

    Weitere Informationen zu inklusiven Angeboten finden Sie auf der Website der Gedenkstätte.

  • BKM förderte das Projekt „Nie wieder Krieg – Ein Sportstück“ des Theaters RambaZamba e.V. im Jahr 2023 mit 120.000 Euro. Es fand im kulturellen Rahmen der Special Olympics World Games in Berlin 2023 statt und wurde eigens hierfür konzipiert. Das RambaZamba Theater Berlin gilt als das wichtigste inklusive Theater Deutschlands. Es verfolgt keinen therapeutischen, sondern einen künstlerischen Ansatz.

  • Mit dem Projekt „Konzert für alle“ erarbeitete das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB) Angebote für Menschen mit Behinderung und verankerte sie nachhaltig in der Organisationsstruktur des Orchesters. Zielgruppe waren vor allem gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. BKM förderte das Projekt von 2021 bis 2024 mit bis zu 290.000 Euro.

  • Die Bundeskunsthalle in Bonn wendet sich schon seit Jahren mit Veranstaltungen und Führungen an Menschen mit Beeinträchtigungen. Wie auch schon im Projekt „Pilot Inklusion“ erarbeitete sie im Rahmen des BKM-geförderten Projektes „Verbund Inklusion“ Wege, wie inklusive Teilhabe in Museen gelingen kann. Dabei kooperierte die Bundeskunsthalle mit sechs Partnermuseen verschiedenen Typs. Die Erfahrungen der beteiligten Einrichtungen sind in einer umfangreichen Abschlusspublikation mit zahlreichen Anregungen für eine inklusive Museumsarbeit zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeskunsthalle.

Mehr Inklusion auch im Filmbereich

Am 1. Januar 2025 trat das von BKM umfassend novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) in Kraft. Darin wurden wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Teilhabe im Filmbereich umgesetzt. Das neue FFG stärkt die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, indem der Zugang zu barrierefreien Fassungen geförderter Filme deutlich verbessert wird. 

Zukünftig sollen geförderte Filme nicht nur in barrierefreier Fassung hergestellt werden. Die barrierefreie Fassung soll zudem auf allen Auswertungsstufen im Inland zugänglich gemacht werden, unter anderem im Kino, auf Blu-ray und DVD, auf Video-on-Demand-Plattformen sowie im Fernsehen. Neu ist darüber hinaus, dass ein Förderbonus für inklusive Werbemaßnahmen gewährt werden kann. Dies soll die Sichtbarkeit der barrierefreien Filmangebote erhöhen. 

Zudem wurden die Fördermittel, die für die Kinoförderung zur Verfügung stehen, insgesamt anteilig erhöht. Dies kommt insbesondere auch Modernisierungsmaßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit zugute.

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