Hauptstadtkultur

Kunst- und Kulturförderung

Berlin ist begehrter Arbeitsort für Künstlerinnen und Künstler aus der ganzen Welt. Sein reiches Kulturleben lockt jedes Jahr Millionen Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland. Der Bund fördert national bedeutsame Kultureinrichtungen, Gedenk- und Erinnerungsorte sowie herausragende Projekte und Initiativen in der Hauptstadt.

Die „Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt“ ist Aufgabe des Bundes. Sie ist im Grundgesetz und im Berlin-Bonn Gesetz aus dem Jahr 1994 verankert. Darüber hinaus unterstützt der Bund Berlin bei der Erfüllung der auch international stark gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das kulturelle Leben der deutschen Hauptstadt.

Bundesverantwortung wahrnehmen

Die Finanzierung national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Berlin übernimmt der Bund entweder aus eigener Zuständigkeit oder auf Grundlage von Hauptstadtfinanzierungsverträgen mit dem Land Berlin.

Aus eigener Zuständigkeit fördert der Bund unter anderem folgende Einrichtungen:

Hauptstadtfinanzierungsverträge regeln Zuständigkeiten des Bundes

Seit 2001 regeln Verträge zwischen dem Bund und dem Land Berlin Zuständigkeiten des Bundes für Einrichtungen und Projekte in der Hauptstadt. Diese Hauptstadtfinanzierungsverträge werden regelmäßig erneuert. Der aktuelle Vertrag gilt bis Ende 2037.

Bereits der Vertrag von 2001 regelte die Übernahme der Stiftung Jüdisches Museum und die Finanzierung der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH (KBB). Mit den Berliner Festspielen, dem Haus der Kulturen der Welt und den Internationalen Filmfestspiele Berlin – kurz „Berlinale“ – sind in der KBB in Berlin gleich mehrere national bedeutsame Berliner Kultureinrichtungen zusammengeschlossen.

2003 übernahm der Bund zudem die alleinige Verantwortung für die Stiftung Deutsche Kinemathek und die Akademie der Künste. Bei der Erneuerung des Vertrages verpflichtete er sich 2007 außerdem, sich mit einem Festbetrag von 200 Millionen Euro an der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden zu beteiligen. Seit 2018 unterstützt der Bund darüber hinaus die Stiftung Oper in Berlin und die Stiftung Berliner Philharmoniker mit einem jährlichen Zuschuss und trägt die Barenboim-Said Akademie.

2028 erhöht der Bund seinen Förderanteil für die Berliner Philharmoniker und die Stiftung Oper in Berlin. An der Sanierung der Philharmonie wird er sich mit einem Festbetrag beteiligen. Der Bund steigt während der Vertragslaufzeit in die anteilige Finanzierung des Bauhaus-Archivs in Berlin und eines Erinnerungsorts am Checkpoint Charlie ein. Der Bund strebt zudem die Übernahme der vom Land Berlin genutzten Ausstellungsflächen im Berliner Schloss sowie die Ansiedlung der „Publikumsstarken Sonderausstellungen“ und des Internationalen Literaturfestivals Berlin bei den Berliner Festspielen an.

Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds

Auch die Projektförderung durch den Hauptstadtkulturfonds ist im Hauptstadtfinanzierungsvertrag geregelt. Der Bund stellt dafür bislang jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2028 beteiligt sich das Land Berlin mit zwei Millionen Euro an der Finanzierung hauptstadtrelevanter Festivals. Durch den Fonds werden Projekte und Veranstaltungen gefördert, die nationale und internationale Ausstrahlung haben und für die Hauptstadt Berlin bedeutsam und besonders innovativ sind. 

Perspektivisch sollen die bisher im Hauptstadtkulturfonds angesiedelten Formate „Publikumsstarke Sonderausstellungen“ und „Internationales Literaturfestival Berlin“ aufgrund ihrer bundesweiten Strahlkraft in die Berliner Festspiele als Teil der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin überführt werden. Im Martin-Gropius-Bau können künftig so auch publikumsstarke Ausstellungen von Einrichtungen außerhalb Berlins gezeigt werden.

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