Provenienzforschung

NS-Raubgut: Aufarbeitung und Restitution

Deutschland hat die Rahmenbedingungen für die Erforschung und Rückgabe von NS-Raubgut seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung laufend verbessert. Kontinuierlich ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Museen, Bibliotheken, Archive und öffentlichen Einrichtungen gestiegen, die im Rahmen einer systematischen Provenienzforschung nach NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern suchen.

Die Provenienzforschung widmet sich der Herkunft von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, insbesondere den erfolgten Eigentums- und Besitzwechseln. Ziel ist es, mögliches NS-Raubgut zu identifizieren sowie gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien zu finden. 

Was bedeutet „gerechte und faire Lösung“?

Eine „gerechte und faire Lösung” im Sinne der Washingtoner Prinzipien liegt vorrangig in der Rückgabe eines Kulturguts an die Berechtigten. Daneben sind weitere Formen einer gerechten und fairen Lösung denkbar, wie beispielsweise 

  • eine Rückgabe mit anschließendem Rückkauf,
  • eine Rückgabe mit anschließendem (Dauer-)Leihvertrag oder
  • eine Rückgabe mit anschließendem Verkauf auf dem Kunstmarkt bei Aufteilung des Verkaufserlöses.

Weitere Beispiele sowie Hinweise zum Finden einer gerechten und fairen Lösung finden Sie in der Handreichung zur Umsetzung der Gemeinsamen Erklärung von 1999.

Ein gewachsenes Problembewusstsein, eine gesteigerte Sensibilität im Umgang mit den Beständen und der Sammlungsgeschichte Kulturgut bewahrender Einrichtungen sowie nicht zuletzt das große Engagement der Provenienzforscherinnen und Provenienzforscher bilden ein tragfähiges Fundament, um der umfangreichen Aufgabe gerecht zu werden. In Deutschland wurden seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien über 38.000 Kunstwerke, Bücher und Archivalien als NS-Raubgut identifiziert und zurückgegeben oder anderen gerechten und fairen Lösungen zugeführt. Da Rückgaben und andere gerechte und faire Lösungen unter den Beteiligten erfolgen und nicht in allen Fällen öffentlich bekannt werden, ist die tatsächliche Zahl der Rückgaben nicht genau festzustellen.

Auch das Kulturgutschutzgesetz trägt der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung mit verschiedenen Regelungen Rechnung. So stehen die Mechanismen des Schutzes von Kulturgut vor Abwanderung in das Ausland ausdrücklich nicht dem Finden von gerechten und fairen Lösungen entgegen. Für das gewerbliche Inverkehrbringen eines mit dem Verdacht eines NS-verfolgungsbedingten Entzugs belasteten Werks bestehen erhöhte Sorgfaltspflichten.

Provenienzforschung in Wissenschaft und Lehre

Die Verankerung der Provenienzforschung in Wissenschaft und Lehre dient der Schaffung von Grundlagenwissen und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Heute bestehen an mehreren Universitäten Professuren, die sich mit Fragen der Provenienzforschung befassen. Dies ist eine notwendige Ergänzung zur finanziellen Förderung von Provenienzforschung. 

Zudem gibt es an verschiedenen Standorten in Deutschland Weiterbildungsprogramme. Sie richten sich vor allem an Beschäftigte in Museen, Sammlungen und Museumsverbänden, aber auch an freiberufliche Provenienzforscherinnen und Provenienzforscher sowie Beschäftigte im Kunsthandel. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Freien Universität Berlin

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