Denkmalschutz-Sonderprogramme

Förderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte

Über Sonderprogramme hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 bis 2024 rund 547 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln konnten dadurch in ganz Deutschland saniert werden.

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare. 

Die Mittel des jüngsten Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII sind vollumfänglich festgelegt und eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Über die zukünftigen Antragsfristen wird bei Neuauflage des Programms an dieser Stelle informiert. 

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