Der Bund ist Eigentümer eines umfangreichen Bestandes an Kunstwerken. Dazu gehört unter anderem der Restbestand des Central Collecting Point (CCP) München, der Werke aus ehemaligem NS-Reichsbesitz sowie aus privaten Sammlungen von Vertretern des NS-Staates enthält.
Eine zentrale Aufgabe der Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist es, diese Objekte kontinuierlich proaktiv auf ihre Provenienz hin zu untersuchen, möglicherweise vorhandenes NS-Raubgut zu identifizieren und es an die Berechtigten zurückzugeben.
Die Ergebnisse der Provenienzforschung der KVdB sind in der Provenienzdatenbank des Bundes veröffentlicht. Seit Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien von 1998 hat die KVdB bereits 71 als Raubkunst identifizierte Kunstwerke und eine Bibliothek aus rund 6.900 Büchern aus dem CCP-Bestand an die jeweiligen Berechtigten zurückgegeben (Stand: November 2025).