Deutscher Filmförderfonds

Wirtschaftliche Filmförderung

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) zielt darauf, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft in Deutschland zu verbessern. Er sichert die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hilft, diese weiter auszubauen. Dazu kommen nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Deutschland, die weitere volkswirtschaftliche Effekte auslösen.

Mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) setzt der Bund Anreize für die Produktion von Kinofilmen in Deutschland. Seit dem Start des DFFF im Januar 2007 bis Ende 2024 sind Zuschüsse für 1.930 Filme in Höhe von insgesamt rund 1,21 Milliarden Euro bewilligt worden.

DFFF sorgt für Folgeinvestitionen

Allein in Deutschland sorgten diese Fördergelder für Folgeinvestitionen in Höhe von rund 6,82 Milliarden Euro bei der Herstellung von Filmen.

Der DFFF I wurde 2017 um eine zweite Säule für Großproduktionen ergänzt – den sogenannten DFFF II. Dieser setzt weitere Anreize für große internationale Aufträge an deutsche Produktionsdienstleistungsunternehmen. Das stärkt die deutschen Produktionsstandorte und trägt dazu bei, sie wettbewerbsfähig zu halten. Die Erhaltung hochqualifizierter Produktionsstätten entfaltet zudem wirtschaftliche Hebelwirkungen.

Mit der neuen Richtlinie wird der DFFF für das Jahr 2025 mit einer erhöhten Förderquote von 30 Prozent verlängert. Zudem werden die Pflichten zur Kinoauswertung gelockert, die Antragsstellung erleichtert und eine Flexibilisierung der Ratenzahlungen vorgesehen. Die Richtlinie tritt mit Rückwirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft, wobei die neue Förderquote und Förderhöchstsumme ab dem 1. Februar 2025 gelten.

Die Richtlinie und weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind auf der Website des DFFF abrufbar: https://www.ffa.de/dfff-home.html.

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