Die Aufarbeitung des Nationalsozialismus ist für die Bundesregierung eine immerwährende Verpflichtung. Mit dem Programm „JUGEND erinnert“ unterstützt sie NS-Gedenkstätten, Jugendorganisationen, Betroffenenverbände und lokale Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung neuer Formate mit und für junge Menschen.
Ziel ist es, mit zeitgemäßer Vermittlungsarbeit mehr junge Menschen als bisher zu erreichen.
Die Auseinandersetzung mit der Zeit des Nationalsozialismus hat auch 80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Zunehmende gesellschaftliche Spannungen und aktuell kontrovers geführte Debatten über den Umgang Deutschlands mit seiner Vergangenheit machen deutlich, wie wichtig die Vermittlung von historischem Wissen für die Gegenwart ist – insbesondere für die nachwachsenden Generationen. Das Interesse an der NS-Vergangenheit ist bei jungen Menschen der MEMO-Jugendstudie 2023 zufolge groß, sogar größer als in anderen Altersgruppen. Zugleich offenbaren sich in diesem Bereich große Wissenslücken.
Die Förderlinie zur Geschichte der NS-Verbrechen des Bundesprogramms „JUGEND erinnert“ des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert in Zusammenarbeit mit der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildungsarbeit mit jungen Menschen. Diese sollen sich dabei im Rahmen eines Projektes intensiv mit einem bestimmten Aspekt der NS-Geschichte befassen oder nach Möglichkeit an einem historischen Erinnerungsort forschend lernen. Ausgangspunkte sind dabei die vielfältigen Interessen und Fragen junger Menschen im Hier und Jetzt, so dass sie die Relevanz von Geschichte erleben und Bezüge zu ihrer eigenen Lebenswirklichkeit herstellen.
Im Rahmen des Programms zur Geschichte der NS-Verbrechen gibt es zwei Förderschwerpunkte:
Im Förderschwerpunkt „JUGEND erinnert engagiert“ werden Projekte von Trägern der historisch-politischen Jugendbildung oder der Aus- und Fortbildung im öffentlichen Bereich gefördert, die Begegnungsräume zur Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus mit und für junge Menschen entwickeln. Dafür können Mittel für Projektlaufzeiten von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro.
Mit Mitteln aus dem Förderprogramm „JUGEND erinnert engagiert“ unterstützt BKM in den Jahren 2024 und 2025 bundesweit 22 Bildungsträger, die neue Projektideen zur Aufarbeitung der Geschichte der NS-Verbrechen mit und für junge Menschen entworfen haben. Für die Weiterentwicklung und Umsetzung dieser Vorhaben stehen in den ersten beiden Auswahlrunden der Förderlinie insgesamt rund eine Million Euro zur Verfügung. Die Projekte spiegeln das breite Spektrum der im Nationalsozialismus von Verfolgung und Gewalt bedrohten Opfergruppen. „JUGEND erinnert engagiert“ ermöglicht auch kleineren Initiativen und erinnerungskulturellen Einrichtungen innovative Projektideen zu verwirklichen.
Die Förderlinie „JUGEND erinnert vor Ort“ richtet sich an Gedenkstätten und Geschichtsinitiativen, die gemeinsam mit jungen Menschen innovative, digitale und audiovisuelle Vermittlungsformate zur Real- und Wirkungsgeschichte des Nationalsozialismus entwickeln. Derzeit werden bundesweit zwölf Projekte zur Aufarbeitung der Geschichte der NS-Verbrechen in diesem Rahmen gefördert. Für die Umsetzung dieser Projekte aus der Förderlinie „JUGEND erinnert vor Ort“ stehen bis 2026 insgesamt rund 2.200.000 Euro zur Verfügung.
Die Vorhaben sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt – von Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen über Hessen, Berlin, Brandenburg und Sachsen bis Baden-Württemberg. Geplant ist die Entwicklung verschiedener digitaler Vermittlungsformate wie Web-Apps, Podcasts oder Audiowalks, aber auch von Angeboten wie Konzerten und Theaterstücken. Einige der geförderten Projekte widmen sich bislang eher weniger beachteten Verbrechenskomplexen, Opfergruppen oder Themen. Alle Vorhaben zeichnen sich durch eine aktive Jugendbeteiligung aus.
Die Auswahl aller geförderten Projekte beruht auf den Empfehlungen einer unabhängigen Jury.
Die Förderrichtlinien finden Sie auf der
Website der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)