Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

NS-Raubgut: Aufarbeitung und Restitution

Der Bund hat zusammen mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut eingerichtet. Sie tritt an die Stelle der Beratenden Kommission und kann ab 1. Dezember 2025 zur Klärung strittiger Fragen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern angerufen werden.

Um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern, haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im März 2024 darauf verständigt, die Beratende Kommission zu einer Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut weiterzuentwickeln. Durch die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit wird den Zielen der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung noch besser entsprochen. Grundlage der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bildet ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Die Jewish Claims Conference und der Zentralrat der Juden in Deutschland waren an dem Reformprozess beteiligt.

Die Schiedsgerichtsbarkeit hat ihre Arbeit am 1. Dezember 2025 aufgenommen und die Beratende Kommission abgelöst. Mit der Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit wird die Rückgabe von NS-Raubgut deutlich verbessert: Die einseitige Anrufbarkeit der Schiedsgerichtsbarkeit erleichtert den Opfern und deren Rechtsnachfolgenden den Zugang zu einem Verfahren. Verbindliche Schiedssprüche bieten eine erhöhte Rechtssicherheit für die Parteien. Die Schiedsgerichte entscheiden auf Grundlage eines Bewertungsrahmens, der mit Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln gerechte und faire Lösungen für die heute, über 80 Jahre nach Kriegsende, noch offenen Fälle ermöglicht. 

Schiedsgerichte und Schiedsrichterverzeichnis

Für die Verfahren vor der Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut werden jeweils fünfköpfige Schiedsgerichte gebildet. Sie werden aus einem interdisziplinär zusammengesetzten Verzeichnis von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern ausgewählt. Das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit ist mit Elisabeth Steiner, vormalig Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie Peter Müller, Ministerpräsident a. D. und Richter am Bundesverfassungsgericht a. D., als Doppelspitze besetzt. 

Die Schiedsstelle mit Sitz in Berlin unterstützt die Verfahren und dient als Ansprechpartnerin für Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit. Sie ist erreichbar unter schiedsstelle@schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de. Weitere Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut finden sich unter www.schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de.

Grundlagendokumente zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut

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