Wenige Tage nachdem das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes beschlossen hat, fand nun die erste Lesung zum neuen Gesetzesentwurf im Deutschen Bundestag statt. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betonte in seiner Rede die Bedeutung von Kulturgütern für das Gedächtnis von Kulturräumen.
Die Änderung des seit 2016 geltenden Kulturgutschutzgesetzes (KGSG) soll für mehr Klarheit und weniger Bürokratie sorgen.
Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) von 2016 wird weiterentwickelt. Bereits vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett mit dem Beschluss einer Formulierungshilfe den Weg für die Weiterentwicklung des Gesetzes geebnet. Nun fand die erste Lesung zur Änderung des KGSG im Deutschen Bundestag statt.
„Wir nehmen damit unsere Verantwortung ernst, das kulturelle Erbe, und zwar eigenes und fremdes, zu schützen“, erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Die Weiterentwicklung des Kulturgutschutzgesetzes sei die Grundlage dafür, dass auch kommende Generationen den Reichtum und die Vielfalt von Kultur erleben und verstehen können, so Weimer weiter.
Die Gesetzesänderung soll die internationale Museumskooperation erleichtern, den Handel entlasten und die Verfahrensregelungen für Landeskulturbehörden präzisieren. „Kurz: Das Gesetz kommt damit auch ein Stück weit als Entbürokratisierungspaket daher, das Kulturgutschutz für alle Beteiligten einfacher macht“, so der Staatsminister.
Der Gesetzesentwurf wird nun zur weiteren inhaltlichen Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
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