Über Sonderprogramme hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 rund 580 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln konnten dadurch in ganz Deutschland saniert werden.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.
Auch 2026 legt der Kulturstaatsminister erneut ein Denkmalschutz-Sonderprogramm auf. Im Kulturetat des Bundes wurden für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XV zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro etatisiert. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann damit gefördert werden.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bundesförderung muss durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter ergänzt werden. Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare.
Bis zum 02. Oktober 2026 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XV durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingereicht werden.
Fördergrundsätze (PDF, 122 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Antragsstellen für Denkmalschutz-Sonderprogramme (PDF, 132 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIV wurde zuletzt die Sanierung von mehr als 140 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland unterstützt - hier eine Auswahl der geförderten Projekte: