Weimer: Wichtiger Schritt für Livemusik-Szene

Kabinettsbeschluss stärkt Musikclubs

Bisher werden Musikclubs im Bauplanungsrecht wie Vergnügungsstätten behandelt. In der Begründung der neuen Baunutzungsverordnung sollen sie nun ausdrücklich als Kulturorte genannt und als eigene Nutzungsart in zahlreichen Baugebieten verankert werden. Das hat das Bundeskabinett am 27. Mai beschlossen.

Junge Menschen tanzen in einem Club
Quelle: picture alliance / dieKLEINERT | Kaethe deKoe

„Musikclubs sind Kulturorte - das bestätigt der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung eindrucksvoll“, freut sich Wolfram Weimer. Der Staatsminister für Kultur und Medien hat sich dafür eingesetzt, dass Musikclubs in der novellierten Baunutzungsordnung eindeutig von Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Wettbüros, abgegrenzt werden. Bislang sind sie diesen rechtlich gleichgestellt. 

Außerdem ist in der Novelle des Baunutzungsverordnung geplant, dass Musikclubs ausnahmsweise auch in dörflichen Wohngebieten zugelassen werden können. Damit sollen Musikclubs in insgesamt neun Baugebieten der Baunutzungsverordnung ausdrücklich verankert sein, etwa in Kerngebieten, urbanen Gebieten und Gewerbegebieten. In den „lärmsensibleren“ Gebieten sind sie ausnahmsweise zulässig. „Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft“, betont der Staatsminister.

Weitere Informationen zur Novelle der Baunutzungsverordnung und des Baugesetzbuchs finden Sie auf www.bundesregierung.de  und auf der Website des Bundesbauministeriums.

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