Die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland soll verbessert werden. Daher haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände darauf verständigt, die Beratende Kommission zu reformieren und zur Schiedsgerichtsbarkeit weiterzuentwickeln. Sie hat am 1. Dezember 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Ab sofort steht diese zur Klärung strittiger Fragen der Rückgabe von Kulturgütern, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden, zur Verfügung.
„Mit dem Start der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut findet ein umfassender Reformprozess seinen erfolgreichen Abschluss. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen: Der Staat steht zu seiner historischen Verantwortung“, erklärte der Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer. „Für viele Familien, denen während der NS-Zeit nicht nur ihr Eigentum, sondern auch ihre Würde und ihre Zukunft geraubt wurden, eröffnen wir einen neuen und verbindlichen Weg zu mehr Gerechtigkeit“, so der Staatsminister.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände verständigten sich 2024 auf eine Reform der Beratenden Kommission und die Weiterentwicklung zur Schiedsgerichtsbarkeit, um die Rückgabe von NS-Raubgut in Deutschland zu verbessern. Der Zentralrat der Juden in Deutschland sowie die Jewish Claims Conference waren in den Reformprozess eingebunden.
Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit bringt zentrale Verbesserungen zur Klärung noch offener Fälle mit sich: Durch ihre einseitige Anrufbarkeit haben Opfer des NS-Kulturgutraubs oder ihre Rechtsnachfolgenden ab sofort einen erleichterten Zugang zu Schiedsverfahren. Dies gilt insbesondere für Kulturgut, das sich im Besitz der öffentlichen Hand befindet. Voraussetzung ist, dass ein so genanntes stehendes Angebot der Kulturgut bewahrenden Einrichtung oder ihres Trägers vorliegt.
Zudem erhalten die Parteien auch mehr Rechtssicherheit. Denn die Schiedsgerichte fällen verbindliche Schiedssprüche auf Basis eines Bewertungsrahmens mit Beweiserleichterungen und Vermutungsregeln.
Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut hat am 1. Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Sie löst die Beratende Kommission ab, die bislang zur Klärung strittiger Fragen über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern herangezogen werden konnte.
Ein Verzeichnis mit 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter steht ab sofort für Verfahren der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zur Verfügung. Das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit ist mit Elisabeth Steiner, vormalig Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sowie Peter Müller, Ministerpräsident a. D. und Richter am Bundesverfassungsgericht a. D., als Doppelsitze besetzt. Die Schiedsstelle hat ihren Sitz in Berlin. Sie unterstützt die Verfahren und steht als Ansprechpartnerin für Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsgerichtsbarkeit-ns-raubgut.de sowie auf unserer Themenseite.