Im Rahmen der Umsetzung der neuen Gedenkstättenkonzeption fördert der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Projekte zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und des SED-Unrechts mit insgesamt zehn Millionen Euro. Einrichtungen und Gedenkstätten können sich noch bis zum 1. Oktober 2026 für das Förderprogramm bewerben.
Mit dem neuen Förderprogramm stärkt BKM die Erinnerungskultur in Deutschland.
„In den Gedenkstätten schlägt das Herz unserer Erinnerungskultur“, so Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer. „Angesichts der wachsenden Herausforderungen, vor denen Gedenkstätten stehen, ist es wichtig, dass innovative Ideen und nachhaltige Projekte die notwendige Stärkung erfahren.“
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt den Gedenkstätten und Erinnerungsorten zur Aufarbeitung des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur deshalb zusätzliche Mittel zur Verfügung und hat eine neue Projektförderung aufgesetzt.
Das Programm richtet sich an Gedenkstätten und Erinnerungsorte, die Projekte zum Erhalt der historischen Orte der NS-Terrorherrschaft oder der SED-Diktatur, zur Digitalisierung und digitalen Lebenswelten oder zur Vermittlung und anwendungsbezogenen Forschung umsetzen wollen.
Gedenkstätten und Erinnerungsorte können ihre Anträge noch bis 1. Oktober 2026 einreichen. Über die Auswahl der Projekte wird eine unabhängige Jury beraten. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. Juli 2027.
Weiterführende Informationen zur Ausschreibung und zu den Fördergrundsätzen sowie die Antragsformulare sind auf der Website der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) zu finden.