Neue Handreichung bietet Praxis mehr Hilfestellungen

Umgang mit NS-Raubgut

Im Rahmen des 23. Kulturpolitischen Spitzengesprächs im Bundeskanzleramt haben Bund, Länder und Kommunen eine Neufassung der Handreichung zur Umsetzung der „Gemeinsamen Erklärung“ zur Auffindung und Rückgabe von NS-Raubgut verabschiedet. Sie soll Ende November veröffentlicht werden.

Staatsminister Weimer mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Bundeskanzleramt.

Die beim Kulturpolitischen Spitzengespräch beschlossene Neufassung der Handreichung soll mit klaren Kriterien und Hilfestellungen gerechte und faire Lösungen im Falle von NS-Raubgut fördern.

Quelle: Bundesfoto / Bernd Lammel

„Mit der Neufassung der Handreichung zur Umsetzung der ‚Gemeinsamen Erklärung‘ zur Auffindung und Rückgabe von NS-Raubgut geben wir der Praxis zentrale Hilfestellungen an die Hand und sorgen so für mehr Klarheit“, erklärte Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer nach dem Treffen. 

Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände geben seit 2001 die „Handreichung zur Umsetzung der ‚Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ heraus. Eine Überarbeitung der zuletzt 2019 aktualisierten Fassung war auch mit Blick auf die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut zum 1. Dezember 2025 notwendig geworden. 

Die Handreichung enthält zahlreiche inhaltliche Neuerungen, darunter in den Anlagen die „Erläuterungen zum Bewertungsrahmen“. Der Bewertungsrahmen soll mit klaren Kriterien gerechte und faire Lösungen im Sinne der Washingtoner Prinzipien in noch offenen Rückgabefällen ermöglichen. Er ersetzt die bisherige „Orientierungshilfe“.

Damit seien nun weitere Schritte für eine bessere Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland getan, so der Staatsminister. 
 

Die grundlegende Reform der Beratenden Kommission beschlossen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im 20. Kulturpolitischen Spitzengespräch zur Verbesserung der Umsetzung der Washingtoner Prinzipien in Deutschland. Mit dem Verwaltungsabkommen vom 26. März 2025 wurde der Grundstein für die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut gelegt.

Hier geht es zu den Grundlagendokumenten der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut.

Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung

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