250 Millionen Euro pro Jahr für die wirtschaftliche Filmförderung und damit nahezu eine Verdopplung der bisherigen Mittel – das hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr beschlossen. Jetzt hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender verabschiedet. Damit stehen nun auch die zusätzlichen Mittel für die Filmbranche zur Verfügung.
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb“, freut sich der Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer. „Wir haben über Parteigrenzen hinweg entschieden, mit dem Filmbooster so viel Geld in die heimische Filmbranche zu geben, wie nie zuvor“, so der Staatsminister nach der Kabinettssitzung am 27. Mai.
250 Millionen Euro stellt der Bund nun jedes Jahr für die wirtschaftliche Filmförderung bereit. Zusammen mit den Mitteln der jurybasierten kulturellen Filmförderung und der Filmförderungsanstalt stehen damit jährlich mehr als 300 Millionen Euro für Filmproduktionen zur Verfügung. Hinzu kommen die Länderförderungen.
Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs für eine Investitionsverpflichtung nimmt der Bund Streamingdienste und Sender stärker in die Verantwortung. Streamingdienste und Sender, die vom deutschen Markt profitieren, werden darin zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichtet. Damit soll der Produktionsstandort Deutschland nachhaltig gestärkt, Marktpluralität gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Film- und Serienlandschaft dauerhaft gefördert werden.
„Unser Ziel ist, dass mehr Aufträge nach Deutschland und Europa gehen. Wir wollen, dass europäische Inhalte gestreamt werden. Und wir fördern die Arbeit unabhängiger Produzentinnen und Produzenten“, erklärt Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. „Dafür verbessern wir die Rahmenbedingungen für die deutsche und europäische Filmbranche“, so Klingbeil. Gleichzeitig erhielten Streamingdienste und Sender über die Öffnungsklausel aber auch Spielraum, betont Staatsminister Weimer.
Attraktive Anreize und eine verlässliche Planung für mehr Filmhits ‚made in Germany‘ - das ist Ziel der Reform der Filmförderung
Quelle: BKM / photothekMindestens acht Prozent ihres Jahresumsatzes müssen Streamingdienste und Sender künftig in den Filmstandort Deutschland investieren. Hinzu kommen Subquoten für deutschsprachige Inhalte, unabhängige Produzenten und die Herstellung neuer Werke sowie Vorgaben für eine faire Rechteteilung mit unabhängigen Produzenten.
Neben der Basisinvestitionsquote von acht Prozent setzt das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz (MedienInvestVG) zudem Anreize für weitergehende freiwillige Selbstverpflichtungen: Ab einer Investitionsquote von zwölf Prozent oder mehr ist es den Medienunternehmen erlaubt, von bestimmten Detailvorgaben des Gesetzes abzuweichen.
Ziel dieser Öffnungsklausel ist es, signifikante Aufträge für die deutsche Filmwirtschaft sicherzustellen, ohne unverhältnismäßig in die Geschäftsmodelle der Streamer und Sender einzugreifen.
Den Referentenentwurf und zugehörige Stellungnahmen finden Sie unter Gesetze, Verordnungen und Stellungnahmen.
„Damit kann die gesamte Filmwirtschaft nun erstmals wirklich verlässlich über Jahre hinaus planen“, erklärt Staatsminister Weimer. „Nun ist es an der Branche, diese Chance zu nutzen, um Filmhits ‚made in Germany‘ in Serie zu produzieren.“
Die Erhöhung der Mittel für die wirtschaftliche Filmförderung und die Investitionsverpflichtung für Mediendienste-Anbieter sind die beiden letzten Bausteine der Reform der Filmförderung des Bundes, die in der vergangenen Legislaturperiode angestoßen wurde. Die Reform des Filmförderungsgesetzes und der jurybasierten kulturellen Filmförderung sind bereits umgesetzt.