Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis zeichnet BKM jedes Jahr unabhängige Buchhandlungen aus, die mit einem besonderen literarischen Sortiment, kulturellem Engagement und kreativen Ideen das Lesen fördern und zur Vielfalt der Literaturlandschaft beitragen. BKM hat die Auswahlempfehlungen über die Preisträgerinnen und Preisträger einer unabhängigen Jury von sachverständigen Persönlichkeiten übertragen. Dabei folgt BKM grundsätzlich den Juryempfehlungen und respektiert diese als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung. Überprüfungen der Juryempfehlungen und etwaige Abweichungen hiervon erfolgen nur anlassbezogen und nur in besonderen begründeten Einzelfällen.
In diesem Jahr folgt BKM den Juryempfehlungen ausnahmsweise in drei Einzelfällen nicht. Für diese Entscheidung war letztlich ausschlaggebend, dass es verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über die betreffenden Buchhandlungen gibt. BKM hatte aufgrund von Anhaltspunkten das „Haber-Verfahren" angewandt. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das innerhalb der Ressorts der Bundesregierung seit über 20 Jahren Anwendung findet. Auch BKM hatte 2023 unter der Amtsvorgängerin Claudia Roth schon auf das innerhalb der Bundesregierung zur Verfügung stehende Instrumentarium zurückgegriffen.
Um den Buchhandlungspreis nicht zu beschädigen, hat BKM die diesjährige Veranstaltung zum Buchhandlungspreis am 19. März 2026 nunmehr abgesagt. Die Debatte um die Nicht-Berücksichtigung von drei Juryvorschlägen droht den eigentlichen Sinn der Veranstaltung – nämlich die würdevolle Auszeichnung und Ehrung unabhängiger Buchhandlungen – zunehmend zu überlagern. Eine angemessene Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger scheint in einem solchen Kontext kaum noch möglich. Wir bedauern dies sehr.
Die ausgewählten Buchhandlungen werden Preisgeld und Urkunde auf direktem Wege erhalten.