Deutschland hat eine dauerhafte Verantwortung, die Verbrechen der NS-Terrorherrschaft und der kommunistischen Diktatur in der SBZ und der DDR aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken. Gedenkstätten sind dafür unverzichtbar. Neben den Ländern fördert auch der Bund zahlreiche Einrichtungen und Projekte. Grundlage dafür ist die Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Jetzt hat das Bundeskabinett eine Neufassung verabschiedet.
Ein immer größerer zeitlicher Abstand zu den Verbrechen, eine sich wandelnde vielfältigere Gesellschaft und die Digitalisierung sind nur drei der zahlreichen Herausforderungen, vor denen Gedenkstätten heute stehen. Um die Einrichtungen angesichts dieser Herausforderungen zu stärken, hat der Bund seine Gedenkstättenkonzeption grundlegend erneuert. Die neue Fassung wurde am 11. November 2025 vom Bundeskabinett verabschiedet.
Der Bund bekennt sich darin klar zu den Gedenkstätten und ihrer Bedeutung für unsere Erinnerungskultur und Demokratie. Er bekräftigt die Singularität der Schoah, benennt eindeutig das Unrecht der SED-Diktatur und unterstreicht die Bedeutung der politischen und wissenschaftlichen Unabhängigkeit der Gedenkstätten. Gleichzeitig definiert er neue Schwerpunkte in der Projektförderung.
Die neue Gedenkstättenkonzeption des Bundes löst die bisherige Fassung aus dem Jahr 2008 ab und ist ab sofort gültig. Die Auseinandersetzung mit dem deutschen Kolonialismus ist ausdrücklich nicht Teil der Konzeption. Die Bundesregierung misst der Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialgeschichte große Bedeutung bei und wird sie in einem eigenständigen Konzept unterstützen.
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Kabinettsbeschluss zur Gedenkstättenkonzeption
Nach 17 Jahren wurde die Gedenkstättenkonzeption des Bundes grundlegend überarbeitet. Damit reagiert der Bund auf aktuelle gesellschaftliche, digitale und politische Herausforderungen. Welche sind das? Und wie möchte der Bund ihnen begegnen?