Einigung mit dem Haus Hohenzollern sichert historisches Erbe für die Öffentlichkeit - Kulturstaatsminister Weimer: „Gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland“

Pressemitteilung

Der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg haben sich mit dem Haus Hohenzollern auf eine endgültige Einigung in der seit fast 100 Jahren dauernden Vermögensauseinandersetzung verständigt. Historisch bedeutsame Kunstgegenstände in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und Deutsches Historisches Museum (DHM) können so für die öffentliche Hand bewahrt werden. Zentrales Element der Einigung ist der Übergang aller Objekte vor allem des ehemaligen Hohenzollernmuseums, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand (Länder Berlin und Brandenburg sowie Bund) und Hohenzollern lange umstritten war, in eine gemeinsame gemeinnützige „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz".

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer: „Diese Einigung ist ein gewaltiger Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit. Hundert Jahre lang gab es andauernde Unsicherheit über Objekte, die für die Kunst- und Sammlungsgeschichte Preußens und damit der deutschen Geschichte insgesamt zentral sind. Umso dankbarer bin ich dafür, dass es in vertrauensvollen Gesprächen zu diesem Durchbruch gekommen ist. Großer Gewinner ist die Öffentlichkeit, die die großartigen Bestände weiterhin in Museen sehen kann. Zudem wird damit endlich ein dauerhafter Rechtsfrieden zwischen dem Haus Hohenzollern und der öffentlichen Hand gestiftet. “

Durch die nun gewählte Lösung entsteht mittels Abtretung der Herausgabeansprüche an die neue Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz eine gesicherte Eigentumsposition dieser Stiftung und damit zugleich eine dauerhaft unbestrittene Besitzposition der SPK, SPSG und des DHM. Die drei Leitungen dieser Einrichtungen bilden den Vorstand der Stiftung, und im Stiftungsrat, der aus sechs Vertretern der öffentlichen Hand und drei Vertretern der Hohenzollern besteht, hat die öffentliche Hand eine Zweidrittel-Mehrheit.

„Ich danke allen, die an dieser Einigung beteiligt waren“, sagte Weimer. „Die öffentliche Hand hat hier gemeinsam und geschlossen agiert. Bedanken möchte ich mich auch beim Haus Hohenzollern, insbesondere auch bei Georg Friedrich Prinz von Preußen persönlich. Die Verhandlungen waren von dem gemeinsamen Geist getragen, die historisch so bedeutsamen Zeugnisse unserer Geschichte weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“

In der Folge der Vermögensauseinandersetzung 1926 war nie eine gesicherte Eigentumsposition der öffentlichen Hand, sondern lediglich eine Besitzposition entstanden, bei der jederzeit ein Verlust durch Rechtsstreit drohte. Nun wandern wichtige Kunstschätze - wie z.B. das Bildnis Kurfürst Joachim I. von Brandenburg von Lukas Cranach d.Ä., die barocken Elfenbeinmöbel des Großen Kurfürsten aus dem Besitz von Johann Moritz von Nassau-Siegen oder das Tafelservice für das 1750 von Friedrich II. erworbene Breslauer Stadtschloss - in die neue Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz und sind damit für die öffentliche Hand gesichert. 

Von den noch vorhandenen sieben Tabatieren ist gutachterlich ermittelt worden, dass sie im Eigentum der Hohenzollern stehen. Diese erklären sich aber bereit, zwei davon als Dauerleihgabe in den Einrichtungen der öffentlichen Hand zu belassen. 

Außerdem erhält das Haus HZ die Objekte der so genannten „C-Liste“, die im Rahmen der Verhandlungen 2018 von den öffentlichen Einrichtungen zur Abgabe an das Haus Hohenzollern zusammengestellt worden waren. 

Mit der Einigung wird aber andererseits die sogenannte „19er Liste“ mit Kunstwerken von herausragender Bedeutung, die zwischenzeitlich mehrfach zwischen beiden Parteien umstritten war, eindeutig der öffentlichen Hand zugeordnet. Das Eigentum an den Werken der 19er Liste verbleibt bei den öffentlichen Einrichtungen und geht nicht in die neue Stiftung über. Mit der finalen Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche des Hauses Hohenzollern gegenüber den drei kulturgutbewahrenden Einrichtungen abgegolten. 

Um die seit 1925/1926 bestehenden Streitigkeiten über Kunstgegenstände auszuräumen, begannen im Oktober 2024 Gespräche zwischen Georg Friedrich Prinz von Preußen und der öffentlichen Hand, an denen auch die Einrichtungsleitungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und Deutsches Historisches Museum (DHM) beteiligt waren. Das Haus Hohenzollern hatte noch vor Beginn der informellen Gespräche alle noch offenen Klagеn vermögeпs- oder presserechtlicher Natur zurückgenommen beziehungsweise entsprechende Verfahren eingestellt. 

Die öffentliche Hand hat sich mit dem Haus Hohenzollern bereits geeinigt, der Stiftungsrat der SPSG hat der Vereinbarung in einer Sondersitzung am 5. Mai 2025 zugestimmt. Die Einigung tritt aber erst in Kraft, wenn auch die Aufsichtsgremien der SPK und des DHM zugestimmt haben, die in den nächsten Wochen tagen werden. „Durch diese Einigung haben wir einen Streit beigelegt, der viele Jahre beide Seiten Zeit, Geld und Kraft gekostet hat.“, sagte Weimer. „Ich werde mich deshalb in den Gremien dafür einsetzen, dass wir diese Vereinbarung zum Abschluss bringen.“