Vor 64 Jahren – am 13. August 1961 – ließ die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) eine 155 km lange Mauer mitten durch Berlin errichten. Sie sollte die Flucht von Bürgerinnen und Bürgern aus Ost-Berlin in den Westen verhindern. Damit war die deutsche Teilung endgültig vollzogen. In den über 28 Jahren ihres Bestehens – bis zum Fall am 9. November 1989 – forderte die Mauer vor allem bei Fluchtversuchen über 140 Todesopfer. Hunderte wurden verletzt oder beim Fluchtversuch verhaftet.
Staatsminister Wolfram Weimer: „Die Berliner Mauer steht für das menschenverachtende Grenzregime der DDR, für Unfreiheit und Willkür in der SED-Diktatur. Meine Gedanken sind heute bei all jenen, die durch die Mauer und den tödlichen Schießbefehl ihr Leben verloren, bei Menschen wie Peter Fechter, der 1962 mit nur 18 Jahren bei einem Fluchtversuch von DDR-Grenzern erschossen wurde. Ihre Schicksale und das Leid ihrer Angehörigen mahnen uns, dass Freiheit kein Zustand ist, sondern ein immerwährender Auftrag.“
In diesem Jahr widmet die vom BKM geförderte Stiftung Berliner Mauer ihr Gedenken besonders den Kindern, die an der Mauer ums Leben kamen. Dazu gehört auch der fünfjährige Çetin Mert aus Kreuzberg, der 1975 beim Spielen ins Wasser der Spree fiel und nicht gerettet werden konnte, weil Rettungskräfte die innerdeutsche Grenze nicht überschreiten durften. Diese Schicksale zeigen, wie tief das Unrecht der Mauer in den Alltag und in alle Generationen hineinwirkte.
Anlässlich des 64. Jahrestag des Mauerbaus macht Staatsminister Weimer deutlich, dass das kommunistische Unrecht weiter entschlossen aufgearbeitet und zukünftige Generationen an die Opfer des autoritären SED-Regimes erinnert werden müssen.
„Den Gedenkstätten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kommt dabei eine entscheidende Rolle zu“, sagte Weimer. „Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Erinnerungskultur, unser Geschichtsbewusstsein, für die Demokratiebildung und Achtung der Grundrechte in Deutschland. Sie halten das Gedächtnis an Unrecht und Verfolgung lebendig und stärken so das Immunsystem der ganzen Gesellschaft gegen totalitäre Tendenzen. Wichtig ist mir deshalb, die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes zügig abzuschließen. Das zentrale Ziel der neuen Gedenkstättenkonzeption ist es, die Gedenkstätten bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.“
Zu den vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderten Einrichtungen im SED-Bereich zählen unter anderem die Stiftung Berliner Mauer, die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, das Deutsch-Deutsche Museum in Mödlareuth, die Gedenkstätten Berlin Hohenschönhausen und Deutsche Teilung Marienborn, das Museum in der Runden Ecke Leipzig sowie die Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau. Allein der Bund wendet für die SED-Aufarbeitung rund 16 Millionen Euro jährlich auf. Hinzu kommt das Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv, das insbesondere an das von der DDR-Geheimpolizei begangene Unrecht erinnert.
Für die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland stehen in den kommenden Jahren laut Regierungsentwurf 2026 im Etat des Kulturstaatsministers zudem fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Mit einer Förderlinie zum SED-Unrecht des Programms „JUGEND erinnert“ unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien außerschulische Vermittlungsprojekte von Gedenkstätten, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Mit dem Programm sollen junge Menschen die Möglichkeit haben, ihr Demokratieverständnis zu stärken, Haltung zu zeigen und sich aktiv für demokratische Grundwerte einzusetzen. Aktuell werden mit rund 2,8 Millionen Euro aus dem Bundeskulturetat 15 Vorhaben gefördert, die sich mit dem SED-Unrecht auseinandersetzen. Nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2025 sollen nach Maßgabe des Bundeshaushaltsplans in einer zweiten Runde weitere Projekte gefördert werden.