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Denkmalschutz-Sonderprogramme

Thema: Förderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte

Über Sonderprogramme hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 rund 500 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln konnten dadurch in ganz Deutschland saniert werden. In diesem Jahr legt die Kulturstaatsministerin erneut ein Denkmalschutz-Sonderprogramm auf.

Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2024 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 47,5 Millionen Euro für das inzwischen dreizehnte Denkmalschutz-Sonderprogramm vorgesehen. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann hieraus gefördert werden.

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Sie ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare. Bis zum 19. April 2024 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei der BKM eingereicht werden. Gegebenenfalls gelten in den Bundesländern kürzere Fristen zur Vorlage der Anträge.

Fördergrundsätze (PDF, 283KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)
Antragsstellen für Denkmalschutz-Sonderprogramme (PDF, 948KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Stand: Mittwoch, 21. Februar 2024

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