Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Davon profitiert auch der Kunsthandel in Deutschland.
Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent.
Der deutsche Kunstmarkt wird dadurch auch im internationalen Vergleich gestärkt und sichert so wichtige Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler. Mit dem Gesetz wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth erklärt dazu: „Der ermäßigte Steuersatz ist eine sehr gute Nachricht für den deutschen Kunsthandel. Damit entlastet die Bundesregierung unsere vielfältige Galerieszene und verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Durch weniger Steuern werden unserer Galerien noch attraktiver für Sammlerinnen und Sammler und vor allem für zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler, die dank der veränderten Regelung in Zukunft mehr Einkünfte erzielen können.“