Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BBG) in den von ihr geförderten Einrichtungen.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Auch das Netzwerk Kultur und Inklusion an der Akademie Remscheid wird von der BKM gefördert. Das bundesweit angelegte Projekt ermöglicht als Dialog- und Fachforum den Austausch zwischen Theorie und Praxis, Wissenschaft und Forschung sowie Verbändelandschaft und Politik. Diskutiert werden unter anderem Fragen, die bei der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kunst und Kultur entstehen.
Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen öffnen
Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. In dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen sind Zuwendungen daher mit der Auflage verbunden, Inklusion in den Institutionen zu stärken.
Zu mehr Inklusion soll auch die individuelle „Vor-Ort Beratung“ beitragen, die im April 2024 bei der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel gestartet ist. Dauerhaft BKM-geförderte Einrichtungen können sich dort zur praktischen Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit in ihren Häusern kostenlos beraten lassen. Die BKM fördert das Projekt von 2023 bis 2025 mit bis zu 140.000 Euro.
„Access Maker“ - für mehr Barrierefreiheit im Kulturbereich
Im Projekt „Access Maker“ bietet Un-Label e.V. Beratung und Qualifizierungsangebote zur Förderung von Inklusion und Barrierefreiheit im Kunst- und Kulturbereich an. Das Projekt richtet sich an Kulturinstitutionen und Kulturschaffende aller Sparten. Ziel ist es, inklusionsorientierte Handlungskompetenzen in der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung zu vermitteln. Die BKM fördert das Projekt gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln von 2024 bis 2027 mit bis zu 398.000 Euro.
„Teilhabe schaffen“ an der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen
Mit dem Projekt „Teilhabe schaffen – neue inklusive Vermittlungsangebote“ möchte die Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen innovative Angebote für Jugendliche und Erwachsene mit Seh- und Hörbehinderung entwickeln. So soll etwa die Dauerausstellung der Gedenkstätte stärker an den Bedürfnissen von Menschen mit Beeinträchtigung ausgerichtet und barrierefrei gestaltet werden. Ziel ist es, durch neue Bildungs- und Vermittlungsangebote mehr Teilhabe zu ermöglichen und ein inklusiver Ort zu werden. Das Projekt läuft bis Ende 2024.
„Nie wieder Krieg – ein Sportstück“ des Theaters RambaZamba Berlin
2023 werden die Special Olympics World Games, die größte inklusive Sportveranstaltung der Welt, erstmals in Berlin stattfinden. Als Teil des kulturellen Rahmenprogramms wird dort „Nie wieder Krieg – ein Sportstück“ des Berliner Theaters RambaZamba vor einem internationalen Publikum seine Premiere feiern. Die Inszenierung wird extra für die Olympischen Spiele konzipiert.
Das RambaZamba Theater Berlin gilt als das wichtigste inklusive Theater Deutschlands. Es verfolgt keinen therapeutischen, sondern einen künstlerischen Ansatz. Das Projekt wird vom 1. Januar bis zum 1. Juli 2023 mit bis zu 120.000 Euro aus dem Etat der BKM gefördert.
„Konzert für alle“ des Rundfunk Sinfonieorchesters Berlin
Mit dem Projekt „Konzert für alle“ möchte das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB) Angebote für Menschen mit Behinderung erarbeiten und nachhaltig in der Organisationsstruktur des Orchesters verankern. Das Projekt richtet sich vor allem an gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Dabei sollen Methoden und Konzepte getestet sowie Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Die neu geschaffenen inklusiven Formate sollen in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, betroffenen Personen und ihren Angehörigen entstehen. Zugleich sollen die Angebote aber auch offen für alle interessierten Besucherinnen und Besucher sein. Das Projekt läuft von 2021 bis 2024.
„Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele
Das Projekt „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele ist ebenfalls 2021 gestartet und soll bis 2024 gefördert werden. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, Theater aktiv mitzugestalten und zu erleben. Als Pilotprojekt für ein inklusives Stadttheater angelegt, soll es fortlaufend evaluiert und in dauerhafte Strukturen und Prozesse überführt werden. Eine umfassende Dokumentation soll den Transfer in andere Einrichtungen erlauben.
„Verbund Inklusion“ der Bundeskunsthalle
Auch die Bundeskunsthalle in Bonn wendet sich schon seit Jahren mit Veranstaltungen und Führungen an Menschen mit Beeinträchtigungen. Wie auch schon im Projekt "Pilot Inklusion", erarbeitet sie im Rahmen des BKM-geförderten Projektes "Verbund Inklusion" Möglichkeiten, wie inklusive Teilhabe in Museen gelingen kann. Dabei kooperiert die Bundeskunsthalle mit sechs Partnermuseen verschiedenen Typs. Ziel ist es, Erkenntnisse für die gesamte deutsche Museumslandschaft zu gewinnen.
„Ausnahmen sind hier die Regel“ im Haus Bastian
Inklusion ist auch ein zentrales Thema im Haus Bastian, dem neuen Zentrum für Bildung und Vermittlung der Staatlichen Museen zu Berlin. Im Rahmen des Projekts "Ausnahmen sind hier die Regel - Inklusive Bildungsarbeit auf der Museumsinsel", das von der BKM gefördert wird, entwickelt das Haus neue Ansätze für inklusive Bildungsarbeit. Dabei geht das Projekt der Fragestellung nach, welche kreativen und gestalterischen Potentiale inklusive Bildungsprozesse in Zusammenarbeit von Museen, Bildungseinrichtungen und Betroffenen-Verbänden eröffnen.
ARTplus und CONNECT
Wichtige Impulse gab das Strukturprogramm "ARTplus“, das aus dem BKM-geförderten Modellprojekt „Kunst und Inklusion“ des EUCREA Verbands Kunst und Behinderung e.V. hervorgegangen war. Dieses hatte zum Ziel, die Arbeits- und Ausbildungssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung und ihre Einbindung in den Kulturbetrieb zu verbessern. Aus den dort gesammelten Erfahrungen wurden Handlungsempfehlungen dazu erarbeitet, wie der Zugang von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigungen zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten verbessert und ein inklusiver Kulturbetrieb realisiert werden kann.
Das bis 2020 von der Kulturstiftung des Bundes geförderte Projekt "CONNECT – Kunst im Prozess“ baute auf „ARTplus“ auf. Es sollte das dort entwickelte Modell auf andere Kultureinrichtungen zu übertragen.
Inklusion in „Politik und Kultur“
Der Deutsche Kulturrat (DKR) hat 2018 die Beilage der Zeitschrift "Politik und Kultur" (PuK) zu Kultur und Inklusion herausgegeben. Sie bietet neben Beiträgen und Interviews einen Überblick zum Thema und einen Serviceteil für Kultureinrichtungen. Die barrierefreie Version kann hier heruntergeladen werden.
pik - Programm für inklusive Kunstpraxis
Die von der BKM geförderte Kulturstiftung des Bundes hat ein Programm für inklusive Kunstpraxis – kurz pik – aufgelegt. Es zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung. Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Das Programm wird von 2022 bis 2025 mit 3,9 Mio. Euro gefördert.
Mehr Inklusion auch im Filmbereich
Auch im Bereich Film wurde einiges erreicht: So ist die Förderung der Produktion von Kinofilmen und Serien durch die BKM an die Herstellung einer barrierefreien Fassung gebunden. Die Kosten hierfür werden von der BKM im Rahmen der Förderung anteilig bezuschusst. Dies betrifft sowohl die kulturelle Filmförderung als auch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF).
Entsprechendes gilt für das Kinofilmerbe, das im Rahmen der von BKM, den Ländern und der Filmförderungsanstalt (FFA) gemeinsam finanzierten Digitalisierungsstrategie gefördert wird. Bei den beiden investiven Kinoförderungen der BKM, den Zukunftsprogrammen I und II, werden in Kinos aller Größen Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit verbessern.
Im Filmförderungsgesetz (FFG) gibt es für die Produktion und Digitalisierung von Kinofilmen ebenfalls entsprechende Vorgaben. Auch Förderhilfen für Kinos und den Absatz von Filmen werden nach dem FFG nur gewährt, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden. Das am 1. Januar 2022 in Kraft getretene FFG ermöglicht der FFA darüber hinaus, noch stärker auf Maßnahmen zur Förderung von Inklusion hinzuwirken.
Im Rahmen der derzeit laufenden FFG-Novelle soll der Zugang zu barrierefreien Fassungen geförderter Filme weiter verbessert werden. Vorgesehen ist, dass zukünftig geförderte Filme grundsätzlich nicht nur in barrierefreier Fassung hergestellt werden. Sie sollen auch auf allen Auswertungsstufen im Inland zugänglich gemacht werden – im Kino, auf DVD, auf Video-on-Demand-Plattformen und im Fernsehen. Das Filmförderungsgesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Stand: Donnerstag, 18. Juli 2024