Zahlreiche Gesetze und Regelungen wirken sich unmittelbar oder mittelbar auf Kunst, Kultur und Medien aus, auch wenn sie federführend von anderen Ressorts betreut werden. So ist etwa das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für das Urheberrecht, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) für Fragen des (Künstler-)Sozialversicherungsrechts und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) für das Steuerrecht zuständig.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird bei Regelungsvorhaben beteiligt, wenn Belange der Kultur- und Medienpolitik berührt sind - sowohl auf nationaler Ebene als auch bei EU-Vorhaben. Sie setzt sich kontinuierlich dafür ein, dass Auswirkungen auf Kreative, Kultur- und Medieneinrichtungen, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das potentielle Publikum oder Nutzerinnen und Nutzer hinreichend berücksichtigt werden.