Auf Einladung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth haben sich heute die Kulturministerinnen und -minister sowie die Kultursenatoren der Länder, die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Kulturstiftungen der Länder und des Bundes zum 19. Kulturpolitischen Spitzengespräch im Bundeskanzleramt getroffen.
Bund, Länder und Kommunen sind sich einig über die Notwendigkeit einer Stärkung der Beratenden Kommission durch ihre grundlegende Reform. Dazu gehören insbesondere ein verbindlicher Bewertungsrahmen und verbesserte Strukturen. Hierzu sollen im Frühjahr 2024 konkrete Vorschläge für Regelungen erörtert und Festlegungen getroffen werden.
Zusätzlich wird der Bund die Restitution von NS-Raubkunst durch einen normierten Auskunftsanspruch, den Ausschluss der Verjährung des Herausgabeanspruchs und die Vereinbarung eines zentralen Gerichtsstandes vorantreiben. Das wird den Zielen der Washingtoner Erklärung noch besser gerecht. Dies sind wichtige Grundlagen für eine Verständigung auf eine einseitige Anrufbarkeit der Kommission und deren konkrete Ausgestaltung.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Ich freue mich darüber, dass wir uns heute auf einen gemeinsamen Reformweg verständigen und wichtige gemeinsame Prinzipien verabreden konnten. Hierzu zählt für mich insbesondere die Frage der einseitigen Anrufbarkeit.“
Falko Mohrs, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz und Minister für Wissenschaft und Kultur in Niedersachen: „Wir sind uns einig, dass die Bemühungen um die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut weiter verstärkt werden sollen. Vor allem wollen wir den Ansprüchen der Nachfahren von Opfern des NS-Regimes, insbesondere jüdischer Familien, bei verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut noch besser gerecht werden. Die Rahmenbedingungen für Restitutionen müssen noch weiter verbessert werden. Uns geht es vor allem um bessere Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Empfehlungen der Beratenden Kommission. Wir freuen uns, dass Bund und Länder und Kommunen konkrete Reformschritte zügig gemeinsam gehen wollen.“
In dem Spitzengespräch setzten die Kulturministerinnen und -senatoren der Länder, die Kulturstaatsministerin, die Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt Katja Keul und die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände außerdem ihre Beratungen zum Umgang mit Kunst- und Kulturgütern aus kolonialen Kontexten fort. Dazu vereinbarten sie eine zeitnahe Ergänzung der 2019 beschlossenen „Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“.
Darüber hinaus verabschiedeten Bund, Länder und Kommunen heute einen gemeinsamen CO2-Bilanzierungsstandard für Kultureinrichtungen in ganz Deutschland. Anhand eines eigens entwickelten CO2-Rechners können Kultureinrichtungen aller Sparten künftig ihre CO2-Emissionen erstmals nach einheitlichen Vorgaben erfassen, Einsparpotentiale identifizieren und Strategien für mehr Nachhaltigkeit entwickeln.