Claudia Roth, Staatsministerin für Kultur und Medien, begrüßt die heutige Verabschiedung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (European Media Freedom Act, EMFA) im Rat der Europäischen Union. Mit Ausnahme Ungarns stimmten alle Mitgliedsstaaten der EU für das Gesetz, das europaweit nun erstmals einheitliche Mindeststandards zum Schutz der Medien etabliert. Zuvor hatte das Europäische Parlament dem Gesetzentwurf am 14. März 2024 mit breiter Mehrheit zugestimmt. Im Dezember 2023 hatten sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat der Europäischen Union bereits im Trilog vorläufig auf den EMFA geeinigt.
Staatsministerin Claudia Roth: „Dies ist ein Meilenstein für die Medienfreiheit und -vielfalt in Europa. Mit dem EMFA schützen wir konsequent vor staatlicher Einflussnahme und sonstiger Gängelung der Medien. Unabhängige Medien spielen eine zentrale Rolle in unserer Demokratie. Der EMFA sichert ihre Unabhängigkeit und ich bin froh, dass Bund und Länder gemeinsam bei diesem wichtigen Vorhaben im Sinne der Medienfreiheit eng und konstruktiv zusammengearbeitet haben. In Polen sehen wir, wie schwierig es ist, Strukturen wieder staatsfern und demokratisch zu organisieren, nachdem sie einmal zerstört worden sind. Die Entwicklungen in der Slowakei bereiten mir ebenfalls große Sorge.“
Der Entwurf des slowakischen Mediengesetzes sieht die Neugründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt RTSV vor, wobei die Gremien überwiegend mit von Parlament und Regierung entsandten Vertreterinnen und Vertretern besetzt werden sollen.
Staatsministerin Claudia Roth: „Ob dies unter den Vorgaben des EMFA zulässig ist, dürfte sehr fraglich sein. Die Verabschiedung des EMFA ist ein wichtiges Signal: Untätigkeit ist keine Option, wenn Medienfreiheit und -vielfalt in Europa bedroht werden. Die Demonstrationen gegen das geplante slowakische Mediengesetz zeigen, dass die Menschen in der Slowakei für eine freie und unabhängige Medienlandschaft kämpfen. Der EMFA gibt uns nun die Möglichkeit, diese Menschen zu unterstützen. Der EMFA ist ein großer Schritt, aber er ist kein Selbstläufer. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass dieses Gesetz auch bald in der Praxis angewandt wird.“